Minderjährige auf dem ZDL
Teilnehmer unter 16 Jahre:

- Für Teilnehmer unter 16 Jahren ist eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und eine von den Erziehungsberechtigten bestimmte volljährige Aufsichtsperson erforderlich.

- Wenn ihr also unter 16 seid, müsst ihr das Formular zur Erlaubnis und Bestimmung der Aufsichtsperson von den Erziehungsberechtigten unterschrieben lassen. Auch die volljährige Person, die die Aufsichtspflicht während des Drachenfestes übernimmt, muss auf dem Formular unterschreiben und natürlich auf dem Drachenfest angemeldet sein.

Bitte beachtet unbedingt:
- Das oben beschriebene Formular müsst ihr während der gesamten Veranstaltung mit euch führen und auf Verlangen vorzeigen könne. Wenn ihr dies nicht könnt, so müssen wir euch von Gesetzes wegen der Veranstaltung verweisen.
- Die volljährige Aufsichtsperson übernimmt die Verantwortung und die Haftung für den Minderjährigen auf dem DrachenFest. Diese Verantwortung ist gesetzlich mit Richtlinien verbunden. Sie erfordert in jedem Fall die aktive Wahrnehmung der Aufsicht im Ermessen der Aufsichtsperson. Es reicht also nicht aus, einfach nur ebenfalls auf dem DrachenFest zu sein, sondern ihr müsst diese Aufsicht auch aktiv durchführen. Bitte beachtet hier die gesetzlichen Bestimmungen.

Teilnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, jedoch noch nicht volljährig sind:

- Für all jene Teilnehmer reicht die schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, die besagt, dass du am Drachenfest teilnehmen kannst. In diesem Fall übernimmt der Veranstalter jedoch auch nicht die Aufsichtspflicht.

 

Das Formular ist im Bereich "Community : Downloads : Dokumente" zu finden.