Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wyvern e.K. gelten für die Lieferungen und Leistungen nach Maßgabe des zwischen der Wyvern e. K. und dem Teilnehmer/Kunden geschlossenen Vertrages.
(2) Vertragspartner sind die Firma “Wyvern e.K.”, welche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Wyvern” genannt wird, sowie der jeweilige Teilnehmer/Besteller, welcher “Kunde” genannt wird.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wyvern gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wyvern abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Wyvern hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(4) Auch dann, wenn die Wyvern in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen der Wyvern abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wyvern.
(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wyvern gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2. Vertragsschluß
(1) Eine Bestellung durch den Kunden erfolgt entweder schriftlich, per Fax oder durch Absendung eines Bestellformulars auf der Internethomepage der Wyvern.
(2) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Kunde erhält hierüber eine Auftragsbestätigung, sei es durch persönliche Übergabe, per Telefax oder per E-Mail.
(3) Der Kaufvertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung durch die Wyvern oder durch Lieferung der Ware/des Teilnahmetickets zustande.
(4) Vorher abgegebene Angebote durch die Wyvern sind freibleibend.
(5) Bestellt der Kunde die Ware/das Ticket auf elektronischem Wege, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-Mail zugesandt.
(6) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Wyvern die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung der Wyvern.

§3. Altersnachweis
(1) Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige Aufsichtsperson. Sowohl Einverständniserklärung als auch die Bestätigung der Aufsichtsperson sind über die komplette Aufenthaltsdauer auf dem Veranstaltungsgelände vom Minderjährigen stets bei sich zu führen.
(2) Minderjährige Teilnehmer, deren Alter 16 Jahre unterschreitet, müssen in Begleitung eines ihrer Erziehungsberechtigten sein.

§4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben auf unserer Homepage erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar.
(2) Die Gesamtvergütung ist unmittelbar Werktagen nach Bestellung der Ware/des Tickets und ohne Skontoabzug zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Wyvern anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist der zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Die Wyvern versendet Waren/Tickets regelmäßig mit einem Versanddienst ihrer Wahl.
(5) Bei Anmeldung/Bestellung haftet für die Verbindlichkeit grundsätzlich derjenige, der die Ware/das Ticket bei der Wyvern bestellt hat.


§5. Leistungszeit und Gefahrübergang
(1) Sind von uns Lieferfristen beim Kauf von Waren angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen von höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung.
(2) Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
(3) Erfolgt die Bestellung der Ware/des Tickets im Rahmen einer Sammelbestellung, versendet die Wyvern sämtliche Tickets/Waren an die Person, welche diese bestellt hat. Mit Lieferung der Waren/der Tickets an diese Person ist die Lieferpflicht der Wyvern erfüllt.

§6. Widerrufsrecht
(1) bei Lieferung von Waren:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Werktagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Wyvern e.K.
Inhaber Sandra Wolter
Odenthaler Str. 339
D-51069 Köln
Email: info@wyvern.de
Fax: 0221/67117848

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht,
- wenn die Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde oder
- bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind oder
bei Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

(2) für Veranstaltungstickets:
Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind auf Grund von §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht auf Ticketkäufe anwendbar.
Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Wyvern bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

§7. Rücktritt des Veranstalters
(1) Wyvern ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrage zurückzutreten, insbesondere wenn eine in der Einladung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des ggf. bereits entrichteten Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
(3) In den vorgenannten Fällen erhält der Vertragspartner das eingezahlte Teilnahmeentgelt umgehend zurück.

§8. Haftung für Mängel
(1) Ist der Kunde Verbraucher, haftet die Wyvern bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
(2) Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel der Wyvern gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte.
(3) Das gilt nicht, soweit die Wyvern den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Wyvern bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Nacherfüllung vor.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Wyvern nicht.

§9. Haftung für Schäden
(1) Die Haftung der Wyvern für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, sowie wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und dem Ersatz von Verzugsschäden nach
§286 BGB. Insoweit haftet die Wyvern für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung im Falle des Lieferverzuges bei Waren mit Ausnahme der Tickets ist für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 Prozent des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 Prozent des Lieferwertes begrenzt.
(4) Der (in Nr. 1, 2 und 3) vorgenannte Haftungsausschluß gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Wyvern.
(5) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(6) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber der Wyvern ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzpflicht der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Wyvern.
(7) Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haften, ist unsere Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.


 
§10. Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Wyvern das Eigentum an den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Leistung des Kaufpreises vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Wyvern das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich der Wyvern unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Kosten der Wyvern für eine Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er der Wyvern für den Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Wyvern die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt die Wyvern unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Wyvern gegen den Besteller um mehr als 20 Prozent, so hat die Wyvern auf Verlangen des Bestellers und nach ihrer Wahl ihr zu stehende Sicherheiten in entsprechenden Umfange freizugeben.

§11. Verjährung von Ansprüchen der Wyvern
(1) Die Ansprüche der Wyvern auf Zahlung verjähren abweichend von §195 BGB in fünf Jahren.
(2) Bezüglich des Beginnes der Verjährungsfrist gilt §199 BGB.

§12. Form von Erklärungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber der Wyvern oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
(2) Mündliche Zusagen durch einen Angestellten der Wyvern, Vertreter oder von sonstigen Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Wyvern.

§13. Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Geschäftssitz der Wyvern in Köln.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 29 EGBGB).
(3) Die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Wyvern in Köln zuständige Gericht.
(5) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der europäischen Union, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Wyvern in Köln.

§14. Sonstiges
(1) Der Teilnehmer bestätigt mit der Bestellung, dass er sich der Natur der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bewußt ist.
(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Der Teilnehmer ist für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
(4) Der Teilnehmer erkennt sämtliche vom Veranstalter vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen bezüglich Ausrüstung und Verhalten an und ist verpflichtet, sich über diese selbständig auf der Homepage des Veranstalters zu informieren.
(5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtlichen Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
(6) Bei Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen, gefährdung anderer Personen oder Nichtbefolgung von Anweisungen kann seitens des Veranstalters der Teilnehmer sofort von der Veranstaltung verwiesen werden. Eine anteilige oder komplette Rückerstattung des Tickets/Teilnahmebeitrags erfolgt in diesem Falle nicht.
(7) Ein Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
(8) Alle Rechte an Tonaufnahmen,Filmaufnahmen sowie Fotografien sind dem Veranstalter vorbehalten. Bei einer gewerblichen Nutzung und/oder öffentlichen Nutzung bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Aufnahmen für rein private Zwecke sind erlaubt und auf Verlangen dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
(9) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwertung und Verwendung von ihn darstellendem Bild- und Tonmaterial einverstanden.
(10) Alle Rechte an den mit der Veranstaltung verbundenen, aufgeführten, aufgezeichneten sowie besprochenen Ideen, Handlungen, Namen, Hintergründen, Storylines, Bildern, Logos und Eigennamen gehören dem Veranstalter und sind ausschließlich ihm vorbehalten. 
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