Minderjährige auf dem DF

Teilnehmer unter 16 Jahre:

- Für Teilnehmer unter 16 Jahren ist eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und eine von den Erziehungsberechtigten bestimmte volljährige Aufsichtsperson erforderlich.

- Wenn ihr also unter 16 seid, müsst ihr das Formular zur Erlaubnis und Bestimmung der Aufsichtsperson von den Erziehungsberechtigten unterschrieben lassen. Auch die volljährige Person, die die Aufsichtspflicht während des Drachenfestes übernimmt, muss auf dem Formular unterschreiben und natürlich auf dem Drachenfest angemeldet sein.

Bitte beachtet unbedingt:
- Das oben beschriebene Formular müsst ihr während der gesamten Veranstaltung mit euch führen und auf Verlangen vorzeigen könne. Wenn ihr dies nicht könnt, so müssen wir euch von Gesetzes wegen der Veranstaltung verweisen.
- Die volljährige Aufsichtsperson übernimmt die Verantwortung und die Haftung für den Minderjährigen auf dem DrachenFest. Diese Verantwortung ist gesetzlich mit Richtlinien verbunden. Sie erfordert in jedem Fall die aktive Wahrnehmung der Aufsicht im Ermessen der Aufsichtsperson. Es reicht also nicht aus, einfach nur ebenfalls auf dem DrachenFest zu sein, sondern ihr müsst diese Aufsicht auch aktiv durchführen. Bitte beachtet hier die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Aufsichtsperson muss im gleichen Lager sein wie die beaufsichtigte Person und entscheidet in welcher Weise an Kämpfen teilgenommen werden darf.
Die Teilnahme an der Endschlacht und sonstigen großen Schlachten (als Faustregel gilt: ca. 200+ Kämpfer insgesamt)  ist unabhängig von der Aufsichtspersonen für Personen unter 16 Jahren untersagt.

 


Teilnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, jedoch noch nicht volljährig sind:

- Für all jene Teilnehmer reicht die schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, die besagt, dass du am Drachenfest teilnehmen kannst. In diesem Fall übernimmt der Veranstalter jedoch auch nicht die Aufsichtspflicht.

Immer gilt:
Die normale Gesetzgebung (Alkoholausschank, etcpp.) greift natürlich wie auch sonst überall in Deutschland.

Wenn euch eine SL aus der Schlacht rausschickt, müsst ihr raus. Egal ob mit oder ohne Aufsichtsperson. (Und auch egal, was ggf. die Aufsichtsperson (z.B. euer Elternteil) in so einem Fall sagt.) Die Orga hat in dem Fall Hausrecht.
 

 

Das Formular ist im Bereich "Community : Downloads : Dokumente" zu finden.